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Regeln für unsere Ausfahrten
Der RV Adler Kuppingen möchte bei den angebotenen Radausfahrten und Touren einen möglichst reibungslosen und unfallfreien Verlauf und eine erholsame Abwechslung vom Alltag bieten.
Um die Sicherheit der jeweiligen  Radgruppe im Straßenverkehr und Abseits zu gewährleisten, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten den Anweisungen der/des Tourenleiter/s Folge zu leisten. Die Gruppenteilnehmer und Teilnehmerinnen sind angehalten auf die Einhaltung der  nachstehend aufgelisteten Regeln zu achten.

  • Man sollte rechtzeitig vor Abfahrt am Treffpunkt sein. Mit geeigneten Fahrrad, Helm, Brille, ausreichende Getränke.
  • Das Fahrrad muss für die ausgeschriebene Ausfahrt/Tour geeignet und in einem einwandfreien Zustand sein. Es ist sinnvoll einen Ersatzschlauch, Fahrradpumpe und Werkzeug, wenn nötig in der Winterzeit auch Licht dabei zu haben.
  • Der Helm ist Pflicht bei allen unseren Ausfahrten und Touren.
  • Jeder Teilnehmer ist für den einwandfreien Zustand seines Fahrrades selbst verantwortlich

Bitte selbstverantwortlich und fair der Gruppe gegenüber soll jeder seine eigene Leistungsfähigkeit realistisch einschätzen und nur an Ausfahrten/Touren teilnehmen, für die sein aktueller Leistungsstand ausreicht. Dies gilt sowohl bergauf, wie auch bergab. Bei den Ausfahrten ist es selbstverständlich dass gegenseitig gewartet wird. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen den speziellen Anforderungen und Voraussetzungen der Ausfahrten/Touren im Hinblick auf die Kondition, Fahrtechnik, Tempo und Höhenmeter entsprechen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beteiligen sich auf eigene Gefahr.
Die Regeln der Straßenverkehrsordnung, sind einzuhalten. Jeder fährt auf eigene Verantwortung und auf eigene Gefahr. Kein  Verlassen der Gruppe ohne den Tourenleiter zu informieren.
Sollte jemand die Fahrt in der Gruppe, aus welchen Gründen auch immer,  nicht mehr fortsetzen wollen, so ist der Tourenleiter in Kenntnis zu setzen. Auf keinen Fall sich stillschweigend absetzen.
Der RV Kuppingen übernimmt keinerlei Haftung. Im Schadenfall kann der Tourenleiter oder der Verein nicht in Anspruch genommen werden. Für Fahrräder, Gepäck, oder andere Sachen der Teilnehmer wird keine Haftung übernommen.
Es ist immer Vorsicht und Rücksicht auch auf andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen, Spaziergänger, Reiter, etc. Bei einem Halt der Gruppe nicht den Weg blockieren.
Gäste sind herzlichst willkommen: Wir freuen uns auf jede neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Wenn Du 2 - 3x im Jahr bei uns mitgefahren bist und Spaß gehabt hast, solltest Du Dir überlegen ob Du nicht in unseren Verein eintrittst.
 

Informationen zum Datenschutz

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die von Ihnen in Ihrer Beitrittserklärung angegebenen Daten über Ihre persönlichen und sachlichen Verhältnisse (sogenannte personenbezogene Daten) gleichermaßen auf Datenverarbeitungssystemen des Vereins gespeichert und für Verwaltungszwecke verarbeitet und genutzt werden.

Eine Übermittlung von Teilen dieser Daten an die jeweiligen Landes- und Sportfachverbände findet nur im Rahmen der in den Satzungen der Landes - und Sportfachverbände festgelegten Zwecke statt. Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zwecke der Organisation und zum Zwecke der Einwerbung von öffentlichen Fördermitteln.
Wir sichern Ihnen zu, Ihre personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an
Stellen außerhalb des Vereins noch außerhalb des Bundesverbandes und der  jeweiligen Landes und Sportfachverbände weiterzugeben.
Sie können jederzeit schriftlich Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten und Korrektur verlangen, soweit die gespeicherten Daten unrichtig sind.
Sollten die gespeicherten Daten für die Abwicklung der Verwaltungsprozesse des Vereins
nicht erforderlich sein, so können Sie auch eine Sperrung, gegebenenfalls auch eine
Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Nach einer Beendigung der Mitgliedschaft werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht, entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben, aufbewahrt werden müssen.
Eine Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke findet weder durch den Verein, den Bundesverband, noch durch die jeweiligen Landes-und Sportfachverbände statt.

Nutzung der E-Mail-Adresse und Telefonnummer durch den Verein

Ich willige ein, dass der Verein meine E-Mail-Adresse und Telefonnummer
zum Zwecke der allgemeinen Kommunikation nutzt. Eine Übermittlung der
Email-Adresse oder Telefonnummer an Dritte ist dabei ausgeschlossen.

Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen

Ich willige ein, dass Fotos und Videos von meiner Person bei sportlichen Veranstaltungen und zur Präsentation von Mannschaften angefertigt und in folgenden Medien veröffentlicht werden dürfen:
• Homepage des Vereins
• regionale Presseerzeugnisse (z.B. Gäubote, Amtsblatt Herrenberg )
 
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Fotos und Videos mit meiner Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber dem Verein erfolgen.
Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann durch den Verein nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten.
Der RV Adler kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung.
Ich wurde ferner darauf hingewiesen, dass trotz meines Widerrufs Fotos und Videos von meiner Person im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins gefertigt und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen. Bei Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist neben der Einwilligung des Minderjährigen auch die Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Ich/Wir habe/haben die Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung der Personenbilder und Videoaufzeichnungen zur Kenntnis genommen und bin/sind mit der Veröffentlichung einverstanden.

Der Widerruf ist zu richten an:

Jochen Hammermann   RV Adler Kuppingen,  Veilchenstr. 11  , 71083 Herrenberg
 

Erste Hilfe bei Fahrradunfällen
Unfallstelle absichern + Notruf absetzen
Eine Person setzt den Notruf ab: Kurz Ortsangabe ( Straße, Ort ? z.B. K123),
Unfallsituation, Anzahl Verletzte, Art Verletzungen.
Notruf : 112
1 – 2 Personen sichern die Unfallstelle ab. Autofahrer anhalten, wegen Warndreieck. Fahrzeuge so um die Unfallstelle positionieren, dass kein weiterer Verkehrsteilnehmer mehr in die Unfallstelle hineinfahren kann.
Ohne Autofahrer: andere Gruppenteilnehmer positionieren ihre Räder rund um die
Unfallstelle. Z.B. immer zwei Räder gegeneinander lehnen.
Warndreieck: Entfernung von der Unfallstelle immer so weit entfernt in Metern, wie
man auf der Straße fahren darf: Z.B. bei 80 km/h ===> 80 m weit.
Falls man hat: Warnweste anziehen.
Bewusstsein testen und Verletzten lagern.
Ist der Verletzte ansprechbar?
Dann, wenn es geht aufsetzten. Helm kann belassen werden, ist bei stabiler Seitenlage
sogar vorteilhaft.
Wenn Verletzter nicht sitzen kann==> stabile Seitenlage.
Falls möglich Verletzten von der Straßenmitte wegziehen, falls er sich nicht aufrichten
kann, z.B. mit einer Jacke, die man unter ihn schiebt, die Jackenärmel durch seine
Achseln ziehen, über die Schultern umschlagen und an den Ärmeln dann wegziehen.
Falls bewußtlos:
Atmung, Puls kontrollieren ==> vorhanden ==> Stabile Seitenlage
Helm auflassen.
Atmung / Puls nicht vorhanden, Helm ab ==> Rückenlage ==> ReanimationHerz-Lungen- Wiederbelebung
30 x Herzdruck- Massage pro Min.: 2 x Beatmung in die Nase.
Für Beatmung: Kopf überstrecken.
Ersthelfer verlässt den Verletzen nicht, bis der Notarzt eintrifft. Am besten 2 Ersthelfer.
Es gibt vom ASB ein Hygienetuch für die Beatmung als Schlüsselanhänger.
Die ersten 10 min. sind lebenswichtig! Möglichst schnell nach Eintritt der
Bewusstlosigkeit Wiederbelebungsmaßnahmen. Erhöht die
Überlebenswahrscheinlichkeit um ca. 70 %. Man kann nichts falsch machen!
Schocklage: Beine hoch, mit Rettungsdecke zudecken. Bei Blässe, Tachykardie, Tachypnoe, Kaltschweißigkeit. Hirndruckzeichen: Schwindel, Kopfweh, Erbrechen ==> Kopfhochlagern.
(kann noch nach bis zu 3 Tagen nach Unfall auftreten)
=====> Klinik aufsuchen.
Besondere Notfallsituationen
Wunden
An besten Pflasterrolle anschaffen zum individuellen Zuschneiden. Kl. Schere in Erste-
Hilfe Set ist wichtig.
Platzwunden: Wunde von Blut und Schmutz reinigen, (Wasser aus Radflasche und
mit Kompressen) dann Klammerpflaster (Erste- Hilfe Set damit aufrüsten) drauf.
Wunden auf Gelenken: schon vorbereitete eingeschnittene Pflaster mitnehmen.
Nur Kompressen sind schlecht: Kleben in der Wunde.
Bei starken Blutungen: Druckverband oberhalb der Wunde.
Bei „Pfählungs-verletzungen“, Fremdköper nicht aus der Wunde ziehen!!
Frakturen: Hochlagern, Kühlen, durch Verbandstuch (Erste –Hilfe- Set aufrüsten)
schienen.
Epileptischer Anfall
Muskelzuckungen an einzelnen Gliedmaßen bis hin zum ganzen Körper
=====> Nicht festhalten, Weichlagern, abwarten bis Krampf vorbei ist, dann stabile
Seitenlage.
==> Notarzt erforderlich !
Herzinfarkt
Luftnot, Stechender Schmerz in Herzgegend, in Schulter ziehend, enge Brust, blaue
Lippen, Angst
====> so schnell es geht Notruf absetzten, Patient aufsetzten, Luft zu fächeln
Asthma Anfall
Luftnot, röcheln, pfeifende Atmung, blaue Lippen, Angst,
====> Patient soll Husten, mit Druck ausatmen, Asthma-Spray organisieren.
Insektenstich:
Mund- Rachenraum: Kühlen, Notarzt: ===> Kortisonspritze

 

Seitliche Sicherheitsabstände
Viele Radfahrerinnen und Radfahrer ärgern sich über mangelnde Seitenabstände, wenn ein Auto sie überholt. Sie erschrecken, fühlen sich bedroht und empfinden Angst, die ihnen das Radfahren gefährlich erscheinen lässt. In der Folge drängen sie sich häufig an den Rand oder weichen auf Gehwege aus und gefährden, so unnötig sich und andere.
Autofahrer überholt Radfahrer
Autofahrer haben beim Überholen mindestens 1,5 Meter Seitenabstand einzuhalten, ab 90 km/h zwei Meter Abstand (OLG Hamm, Az. 9 U 66/92). In Sonderfällen wie bei Steigungen (OLG Frankfurt/ Main, Az. 2 Sa 478/80) oder einem mittransportiertem Kind auf dem Fahrrad (OLG Karlsruhe, 10 U 102/88) sind ebenfalls zwei Meter erforderlich.
 
 

Unser Fahrradanhänger mit Platz für 9 Räder

HerrenbergerFahrradtag,RVAdler (29)